Gefäßchirurgie
Die Gefäßchirurgie stellt ein eigenständiges und unabhängiges Fachgebiet der Chirurgie dar. Dank des schnellen medizinisch-technischen Fortschritts konnte sich die Gefäßchirurgie als selbstständiger Fachbereich in kurzer Zeit erfolgreich entwickeln und hat sich als integraler Bestandteil etabliert.
Die Gefäßchirurgie umfasst neben der Diagnose sowohl die konservative als auch die operative Behandlung von Erkrankungen des venösen und arteriellen Gefäßsystems. Darüber hinaus nimmt auch die Prävention zur Vermeidung krankhafter Gefäß- und Gewebeveränderungen einen sehr wichtigen Platz ein.
In Deutschland gibt die neue Weiterbildungsverordnung für Ärzte vor, dass die gefäßchirurgische Praxis nur von einem Facharzt der Gefäßchirurgie ausgeübt werden darf. Genau wie in den anderen Fachbereichen der Chirurgie – Unfallchirurgie und Orthopädie, kolorektale Chirurgie, endokrinologische Chirurgie usw. – wird dadurch eine optimale Qualität in Diagnose und Behandlung gewährleistet.
Es bedarf moderner Diagnostik- und Behandlungsmethoden sowie Erfahrung und eines umfangreichen und spezialisierten Wissens, um den hohen Ansprüchen und der Komplexität des Fachgebietes Gefäßchirurgie zu genügen. Die jeweiligen Verfahren müssen im Sinne der evidenzbasierten Medizin bewiesen sein. Deshalb hat eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung des Facharztes nicht nur einen großen Stellenwert, sondern sie ist auch eine gesetzliche Vorgabe.